Angebot und Leistungserbringung
Die COEMRE AG, Leimbachstrasse 21, 8041 Zürich bietet unter der Marke fit4school sowohl ausserschulische Lernunterstützung in den fit4school Lern- und Coachingcentern («Präsenzunterricht») als auch Online-Nachhilfe an.
Soweit im Folgenden nicht zwischen Präsenzunterricht und Online-Nachhilfe unterschieden wird, gelten die nachfolgenden Regelungen für beide fit4school Angebote der COEMRE AG.
Die COEMRE AG bietet individuellen Nachhilfeunterricht und Lerncoachings im Einzelunterricht bzw. in kleinen Gruppen an. Zur Nachhilfe zählen auch Ferienkurse, Repetitorien, Prüfungstrainings und vergleichbare Angebote.
Die COEMRE AG ist berechtigt, den Nachhilfeunterricht von eigenen Tutorinnen und Tutoren wie auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Lediglich die/der angemeldete Schüler:in darf die Nachhilfe-Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Die COEMRE AG gewährleistet die sorgfältige Durchführung des Nachhilfeunterrichts entsprechend einem qualitativ hohen, praxisgerechten Standard. Modifizierungen im Programm sowie Wechsel bei den Tutorinnen und Tutoren, welche die Lernunterstützung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.
Die COEMRE AG gewährleistet, dass die personenbezogenen Daten mit Sorgfalt und ausschliesslich zu den in der aktuellen Datenschutzerklärung aufgeführten Zwecken bearbeitet werden.
Sie als Vertragspartner:in wie auch die Schüler:innen gewährleisten, keine personen- oder unternehmensbezogenen Informationen weiterzuverwenden oder bekannt zu geben. Die zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Vertragsdauer und Kündigung
Die ausserschulische Lernunterstützung der COEMRE AG ist individuell und bedarfsgerecht ausgestaltet und bietet hohe Flexibilität. Die Anmeldung erfolgt auf unbestimmte Dauer, mit oder ohne Mindestlaufzeit.
7.1 Verträge ohne Mindestlaufzeit
Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden von beiden Seiten gekündigt werden.
7.2 Kontingentverträge
Die Bedingungen bezüglich Abmeldungen und Umbuchungen im Rahmen von Kontingentverträgen (z. B. Ferienkurse, Gymivorbereitung) sind für das jeweilige Angebot gesondert geregelt.
Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen für alle Lernunterstützungsdienstleistungen werden per E-Mail übermittelt.
8.1 Zahlungsfristen
Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit werden die Dienstleistungen monatlich rückwirkend mit einer Zahlungsfrist von 20 Tagen in Rechnung gestellt. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit sind die Dienstleistungen jeweils bis zum 3. Werktag fällig und im Voraus zu zahlen.
8.2 Tarifanpassungen
Die COEMRE AG behält sich das Recht vor, die Tarife einmal jährlich der Teuerung anzupassen, orientiert am Landesindex der Konsumentenpreise, frühestens nach Ablauf von 6 Monaten.
8.3 Mehrwertsteuer
Die Nachhilfe- resp. Coaching-Dienstleistungen der COEMRE AG sind gemäss Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
Zahlungsverzug, Termine und Abwesenheiten
Kommen Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, werden alle offenen Beträge sofort fällig. Zahlungserinnerungen werden ausschliesslich per E-Mail verschickt. Für die 2. Mahnung wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 15.– erhoben, für die 3. Mahnung CHF 30.–.
Die Termine werden von der COEMRE AG festgelegt, wobei die Terminwünsche der Schüler:innen wenn immer möglich berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine/einen bestimmte:n Tutor:in.
Haftung
Die COEMRE AG haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In sonstigen Fällen haftet die COEMRE AG nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
Aus dem Nichterreichen von Lernzielen können Kundinnen und Kunden keine Rechte ableiten, insbesondere keine Minderung der Zahlungsverpflichtung oder Rückerstattung bezahlter Dienstleistungen.
Änderungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die COEMRE AG behält sich das Recht vor, das Angebot, die Dienstleistungen sowie die AGB jederzeit zu ändern. Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Spezielle Regelungen für den Präsenzunterricht
Soweit Präsenzunterricht aufgrund aussergewöhnlicher Umstände (gesetzliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) nicht stattfinden kann, ist die COEMRE AG berechtigt, auf Online-Nachhilfe umzustellen.
Schüler:innen sind verpflichtet, in den fit4school Lern- und Coachingcentern die jeweils aktuellen behördlichen Weisungen einzuhalten. Der Besuch ist untersagt für Teilnehmende mit Krankheitssymptomen oder bei Verdacht auf Ansteckung.
Der Besuch der fit4school Lern- und Coachingcenter erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die COEMRE AG nicht haftbar gemacht werden.
Spezielle Regelungen für die Online-Nachhilfe
Die Online-Nachhilfe der COEMRE AG wird auf der Plattform der Schülerhilfe GmbH & Co. KG resp. der ZGS Bildungs-GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Deutschland) abgewickelt. Personenbezogene Daten werden nach Deutschland exportiert und dort bearbeitet.
Für einen nachhaltigen Lernerfolg ist die regelmässige Teilnahme am Unterricht erforderlich. Die Schüler:innen sind verantwortlich, sich pünktlich zum vereinbarten Termin einzuwählen.
Die COEMRE AG weist darauf hin, dass bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt werden müssen: internetfähiges Gerät, stabile Internetverbindung, Headset sowie bestimmte Software. Die Verwendung einer Webcam wird empfohlen.
Version der allgemeinen Geschäftsbedingung: 31. August 2023